Wenn ein Reisekostenvorschuss von der Bank abgehoben wurde, z.B. wenn JuAs eine Geschäftsreise nach Bolivien macht, hat man zunächst keinen Beleg für die Abhebung. Daher wird ein Eigenbeleg geschrieben.
Bei der Erstellung der Reisekostenabrechnung muss der Betrag abgezogen bzw. verrechnet werden.