Umsatzsteuer
Mehrwertsteuer, die beim Verkauf angegeben wird, nehmen wir automatisch mit ein, muss aber später an das Finanzamt überwiesen werden
Vorsteuer
Mehrwertsteuer, die beim Kauf ausgegeben wird, bezahlen wir ebenfalls automatisch, bekommen wir aber später vom Finanzamt erstattet
Die Umsatzsteuer und Vorsteuer werden gegengerechnet, die sich daraus ergebene Differenz wird, dann an das Finanzamt überwiesen.
Das Gegenrechnen und Weiterleiten übernimmt der oder die Steuerberater/in.