Die Bilanz von der Steuerberatung kommt immer am Ende eines Jahres zum Vorjahr. Diese muss bis Ende Dezember online beim Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht werden.
Die Zugangsdaten für den Bundesanzeiger Verlag befinden sich im roten Buch. Man kann sich am Vorjahr orientieren und eine Vorlage davon erstellen. Dann müssen nur die Zahlen geändert werden.
Unter dem Punkt „Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung“ befinden sich die Unterpunkte A, B und C. Diese finden sich ebenfalls unter dem Punkt „Eigenkapital“ wieder. Beides muss eingetragen werden. Einige Zahlen können direkt übernommen werden, andere müssen erst addiert werden.